Private Haftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung: Leistungen, Kosten und Vergleich

Zuletzt aktualisiert am 01.10.2026 von Redaktion tarife-im-test.de

Private Haftpflichtversicherung im Vergleich

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie im Alltag einem Dritten zufügen – von der zerbrochenen Vase bis zum schweren Unfall. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss gibt es in Deutschland nicht, dennoch verfügen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) inzwischen 89,2 Prozent der deutschen Haushalte über eine solche Police (Stand: 06.09.2026). Der Markt ist dabei groß und unübersichtlich: Tarife unterscheiden sich deutlich bei Deckungssumme, Selbstbehalt und Zusatzleistungen. Diese Seite gibt einen aktuellen Überblick über Leistungen, Auswahlkriterien und mehrere am Markt aktive Anbieter – mit Quellenangaben und ohne eigene Testsieger-Empfehlung.

Privathaftpflicht: sinnvoll oder eher nicht?

Ein Missgeschick genügt: Ein Glas fällt vom Balkon, das Fahrrad streift ein parkendes Auto, der Hund reißt beim Gassigehen aus und verursacht einen Unfall. In Deutschland haftet grundsätzlich jeder unbegrenzt für Schäden, die er einem Dritten schuldhaft zufügt (§ 823 BGB) – im Zweifel auch mit dem gesamten privaten Vermögen. Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung gibt es in Deutschland zwar nicht, doch die überwiegende Mehrheit der Haushalte sichert sich dagegen ab: Laut einer Sonderauswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 verfügen 89,2 Prozent der deutschen Haushalte über eine private Haftpflichtversicherung – mit steigender Tendenz gegenüber 82,8 Prozent im Jahr 2018 (Stand: 06.09.2026). Wer noch keinen eigenen Vertrag hat, gehört damit zu einer kleinen Minderheit, die im Schadenfall das volle finanzielle Risiko selbst trägt.

Private Haftpflichtversicherung Vergleich
Ein finanzieller Schaden durch ein Missgeschick kann jedem passieren!

Was die Privathaftpflicht abdeckt

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie im privaten Alltag einem Dritten zufügen, in drei Kategorien:

  • Personenschäden: etwa Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall, wenn Sie jemanden verletzen.
  • Sachschäden: Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums – ersetzt wird dabei grundsätzlich der Zeitwert, nicht der Neuwert.
  • Vermögensschäden: finanzielle Nachteile Dritter ohne direkten Personen- oder Sachschaden, in der Praxis seltener.

Ein wichtiger Pluspunkt gegenüber vielen anderen Versicherungssparten: Die Privathaftpflicht leistet in aller Regel auch bei grob fahrlässigem Verhalten – ausgeschlossen ist im Kern nur vorsätzliches Handeln.

Aktueller Anbietervergleich

Der Markt für Privathaftpflichtversicherungen ist unübersichtlich, Konditionen und Bausteine unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter deutlich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über einige heute aktive Tarife (Stand: 06.09.2026). Alle genannten Beispielbeiträge stammen aus Vergleichsportalen und wurden nicht direkt bei den Versicherern gegengeprüft – sie dienen der groben Orientierung, nicht als verbindliche Preisangabe. Für ein individuelles, aktuelles Angebot empfiehlt sich der Vergleichsrechner dieser Seite.

Anbieter/Tarif Deckungssumme Selbstbehalt Besonderheiten Beispielbeitrag (laut Vergleichsportal, nicht direkt verifiziert)
Alte Leipziger „comfort“ 50 Mio. € 150 € / 300 € Forderungsausfalldeckung, Rechtsschutzbaustein bis 300.000 € ab ca. 46 €/Jahr (Quelle: Finanzfluss)
Adam Riese „Riesig“ 50 Mio. € 150 € Rechtsschutz inklusive, Deliktunfähigen-Baustein eingeschlossen ab ca. 46 €/Jahr (Quelle: Finanzfluss)
AXA „Komfort“ 60 Mio. € 0–300 € Rechtsschutz, Forderungsausfalldeckung, Auslandsschutz ab ca. 45 €/Jahr bzw. ca. 7,18 €/Monat (Quelle: Finanzfluss/Sicherheitsanker)
Barmenia / BarmeniaDirekt (Gruppe BarmeniaGothaer) Mietsachschaden-Baustein bis 3 Mio. €; Gesamtdeckungssumme nicht im Detail verifiziert 150 € Forderungsausfalldeckung, Schlüsselverlustschutz (ca. 30.000 €), Hundehalter-Baustein ca. 4,75–5,62 €/Monat (Quelle: Sicherheitsanker)
VHV „Klassik Garant“ + Baustein „Exklusiv“ marktüblich, nicht im Detail verifiziert nicht im Detail verifiziert Besonderheit: Drohnen bis 5 kg mitversichert 58–82,78 €/Jahr für eine vierköpfige Familie bei „exzellent“-Tarifen; Gruppenwert, nicht anbieterspezifisch (Quelle: Handelsblatt-Ranking 2026)
WGV / HDI nicht im Detail verifiziert nicht im Detail verifiziert Laut Handelsblatt-Ranking 2026 als aktive Marktteilnehmer genannt; keine belastbaren Tarifdetails recherchiert nicht im Detail verifiziert

Hinweis: Zusätzlich als heute aktiv, aber nicht tabellarisch ausgewertet, gelten laut Recherche u. a. Friday und Die Bayerische (beide mit Forderungsausfalldeckung und Schlüsselverlustschutz 40.000–50.000 €, Quelle: Sicherheitsanker). Diese Angebote wurden bewusst nicht in die Tabelle aufgenommen, da hierzu keine weiteren Details recherchiert wurden.

Auswahlkriterien: Worauf es ankommt

Bei der Deckungssumme sollte nicht gespart werden: Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale sollte eine Privathaftpflichtversicherung heute eine Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufweisen, besser sind 50 oder sogar 100 Mio. Euro – der Beitragsunterschied zu einer niedrigeren Summe fällt am Markt meist gering aus (Stand: 06.09.2026, Quelle: Verbraucherzentrale).

Beim Selbstbehalt gilt: Ein vereinbarter Selbstbehalt (SB) senkt üblicherweise den Beitrag, da im Schadenfall bis zu dieser Grenze der Versicherte selbst zahlt. Da die meisten Menschen selten einen Haftpflichtschaden verursachen, kann sich ein SB über die gesamte Vertragslaufzeit finanziell lohnen.

Bei der Vertragslaufzeit ist wichtig zu wissen: Anders als früher oft dargestellt, verbietet das Gesetz keine Vertragslaufzeiten von mehr als drei Jahren. Nach § 11 Abs. 4 VVG steht Versicherungsnehmern bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren jedoch ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des dritten oder jedes folgenden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten zu. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt nach § 11 Abs. 3 VVG allgemein zwischen einem und drei Monaten für beide Vertragsseiten, marktüblich sind meist drei Monate zum Vertragsende. Wer Wert auf Flexibilität legt, kann also unabhängig von der vereinbarten Laufzeit spätestens nach drei Jahren aussteigen.

Zusatzleistungen im Vergleich

Neben dem Basisschutz lohnt sich ein Blick auf Zusatzbausteine: Eine Schlüsselversicherung übernimmt die oft hohen Kosten, etwa für den Austausch einer Schließanlage, wenn ein Schlüssel verloren geht – die Leistungsgrenzen variieren je nach Tarif spürbar. Eine Forderungsausfalldeckung springt ein, wenn Sie selbst durch einen Dritten geschädigt werden, der keine eigene Haftpflichtversicherung hat oder den Schaden nicht begleichen kann. Bei Gefälligkeitsschäden – etwa wenn Umzugshelfer versehentlich etwas beschädigen – besteht von Gesetzes wegen keine automatische Haftung; viele Tarife übernehmen solche Schäden dennoch, meist mit Entschädigungsgrenzen. Wer sich häufiger Dinge leiht oder verleiht, sollte zudem prüfen, ob geliehene und gemietete Sachen mitversichert sind, da dies in Basistarifen oft nicht der Fall ist. Auch für ehrenamtliche Tätigkeiten gilt: Der Schutz besteht nicht automatisch, sondern muss in den Vertragsbedingungen ausdrücklich geprüft werden.

Kinder in der Privathaftpflichtversicherung

Kinder lassen sich im Rahmen des Vertrags der Eltern mitversichern. Wichtig für die Einordnung ist die gesetzliche Deliktfähigkeit nach § 828 BGB: Kinder unter 7 Jahren sind grundsätzlich deliktunfähig und haften daher nicht selbst für verursachte Schäden (§ 828 Abs. 1 BGB). Zwischen dem vollendeten 7. und dem vollendeten 10. Lebensjahr gilt eine zusätzliche Sonderregel, die jedoch nur bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn greift: In diesem engen Rahmen sind Kinder dieser Altersgruppe ebenfalls nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 2 BGB) – bei einem reinen Fahrradunfall unter Kindern gilt diese Privilegierung dagegen nicht. Weil ein Schaden durch ein „deliktunfähiges“ Kind mangels Haftung grundsätzlich nicht über die Haftpflichtversicherung ersetzt wird, bieten viele Anbieter inzwischen einen optionalen Baustein für deliktunfähige Kinder an, der solche Schäden dennoch – meist mit einer Deckungssumme von 5.000 bis 10.000 Euro – reguliert.

Haftpflicht Kinder
Ein Kind verursacht schnell einmal einen Schaden. Eine Privathaftpflicht kann auch Kinder schützen.

Nicht versicherte Schäden

Trotz breitem Schutz gibt es klassische Ausschlüsse:

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden an mitversicherten Personen (z. B. Ehepartner, Kinder)
  • Schäden durch die Nutzung eines Kfz (dafür gilt die Kfz-Haftpflicht)
  • Schäden im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit (dafür ist eine Betriebshaftpflicht zuständig)
  • Jagd-, Renn- und bestimmte Risikosportarten
  • Schäden durch Hunde oder Pferde, die eine eigene Tierhalterhaftpflicht benötigen
  • Glasschäden an der eigenen Mietwohnung (dafür ist eine separate Glasversicherung zuständig)

Stiftung Warentest zur Privathaftpflichtversicherung (Fremdquelle)

Neben einem eigenen Tarifvergleich liefert auch Stiftung Warentest regelmäßig Testergebnisse zur Privathaftpflichtversicherung. Nach eigenen Angaben von Stiftung Warentest (test.de, zuletzt aktualisiert 20.05.2026) wurden 401 Tarife untersucht: 154 Angebote erhielten die Bestnote „sehr gut“, insgesamt 260 Angebote schnitten „sehr gut“ oder „gut“ ab, 12 Tarife wurden als „mangelhaft“ eingestuft. Günstige „sehr gut“-bewertete Tarife waren laut Stiftung Warentest bereits ab 48 Euro im Jahr erhältlich. Wichtig: Diese Zahlen stammen ausschließlich von Stiftung Warentest und sind eine Fremdquelle – tarife-im-test.de nimmt hierzu keine eigene Bewertung vor und benennt keinen eigenen Testsieger. Stiftung Warentest weist in diesem Test zudem keinen einzelnen „Testsieger“ aus, sondern präsentiert eine breite Tabelle mit zahlreichen „sehr gut“ bewerteten Tarifen für unterschiedliche Kundenprofile. Wer die Detailergebnisse einsehen möchte, findet sie direkt unter www.test.de.

Haftpflichtversicherung kündigen – So klappt der Wechsel

Ein bestehender Vertrag sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, da die Versicherer ihre Tarife laufend weiterentwickeln. Für die Kündigung gilt: Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt nach § 11 Abs. 3 VVG zwischen einem und drei Monaten, marktüblich sind meist drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren besteht zusätzlich ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zum Ende des dritten oder jedes folgenden Versicherungsjahres (§ 11 Abs. 4 VVG). Wichtig beim Wechsel: Ein neuer Vertrag lässt sich in der Regel bereits vor Ablauf des alten abschließen, sodass der Versicherungsschutz nahtlos übergeht – ein zwischenzeitlicher Schutzverlust muss also nicht befürchtet werden.

In wenigen Minuten zur Privathaftpflichtversicherung

Über den Vergleichsrechner dieser Seite lässt sich in wenigen Schritten ein passender Tarif finden:

  1. Zunächst wird festgelegt, wer versichert werden soll (z. B. Single oder Familie, mit oder ohne Kinder).
  2. Anschließend werden das Alter sowie die gewünschte Selbstbeteiligung und Versicherungssumme angegeben.
  3. Nach einem Klick auf „Vergleich aktualisieren“ erscheint eine Ergebnisliste.

Der Vergleich selbst ist kostenlos; für den Vertragsabschluss werden Nutzerinnen und Nutzer auf die Internetseite des jeweiligen Anbieters weitergeleitet und können den Tarif dort direkt online beantragen.

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Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Wenn Sie einem Dritten fahrlässig oder grob fahrlässig einen Schaden zufügen, wird die Privathaftpflicht im berechtigten Fall dafür aufkommen. Schäden werden für die Bereiche Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernommen. Unberechtigte Schadenersatzforderungen wird die Privathaftpflichtversicherung abweisen. Und für den Fall, dass der Anspruchsteller vor Gericht geht, werden die Kosten für das Verfahren übernommen (sogenannter passiver Rechtsschutz).
Nein, die Privathaftpflicht ersetzt immer den Zeitwert der beschädigten Sache. Eine Neuwertentschädigung gibt es in den Bereichen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Diese beiden Versicherungen leisten immer zum Neuwert.
Da das Risiko, jemandem einen Schaden zuzufügen, unkalkulierbar ist und jeden treffen kann, braucht grundsätzlich jeder eine Haftpflichtversicherung, der hierzulande deliktfähig ist. Nach § 828 BGB sind Kinder unter 7 Jahren generell deliktunfähig; ab dem vollendeten 7. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr besteht zusätzlich eine Sonderregel bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn (mehr dazu im Abschnitt „Kinder in der Privathaftpflichtversicherung“). Wer deliktfähig ist, haftet ohne Versicherungsschutz unbegrenzt für Schäden, die er jemandem zufügt – auch über das eigene Privatvermögen hinaus.
In der Regel sind heutzutage Schäden die ein Mieter an seiner Mietwohnung verursacht über seine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Die Versicherungssumme ist bei vielen Verträgen für diese Schäden begrenzt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll einen besseren Tarif abzuschließen, um eine ausreichende Versicherungssumme für Mietsachschäden zu haben.
Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale empfehlen heute eine Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Stand: 06.09.2026). Besser sind Deckungssummen von 50 oder sogar 100 Mio. Euro, da der Beitragsunterschied gegenüber 10 Mio. Euro am Markt meist gering ausfällt. Schäden, die über die vereinbarte Deckungssumme hinausgehen, müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.
Nein, in der Privathaftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt der im Versicherungsschein steht. Wichtig ist, dass auch der Erstbeitrag für die Versicherung bezahlt wurde. Ansonsten kann der Versicherer den Schutz verweigern.
Für das eigene Ceranfeld benötigen Sie eine eigene Glasversicherung. Denn die Privathaftpflicht übernimmt keine Eigenschäden. Wer allerdings das Ceranfeld eines Dritten beschädigt kann dafür seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich werden verursachte Glasschäden von der Privathaftpflicht übernommen. Einzige Ausnahme sind Glasschäden, gegen die Sie sich selbst absichern hätten können. Das sind beispielsweise Fensterscheiben der Mietwohnung. Dafür kann man eine eigene Glasversicherung abschließen. Und in diesen Fällen leistet der Haftpflichtversicherer nicht. Auch bei Schäden am Eigentum wird die Privathaftpflicht nicht leisten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen Vertrag. Ehepartner oder Lebensgefährten genau wie Kinder können über einen Familientarif mitversichert werden, solange diese denselben Hauptwohnsitz haben. Dazu muss der Mitversicherte meistens bei der Beantragung mit Namen und Geburtsdatum angegeben werden.
Im Falle einer Trennung sollten Sie mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen. Meistens wird einer von beiden den Haftpflichtvertrag weiterführen und der Andere schließt einen neuen Vertrag ab. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es allerdings aufgrund einer Trennung meistens nicht. Der Vertrag kann normal zum Vertragsende gekündigt werden.
Grundsätzlich ja: Beiträge zur Privathaftpflichtversicherung zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und können in der Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. In der Praxis wirkt sich das wegen der geltenden Höchstbeträge und der Vorsorgepauschale bei vielen Steuerzahlenden – deren Höchstbeträge oft bereits durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind – nur gering oder gar nicht auf die Steuerlast aus. Ob sich im Einzelfall ein Effekt ergibt, klärt am besten der eigene Steuerberater oder die Steuerberaterin.
Das kommt auf die Vertragsbedingungen des alten Versicherers an. Wenn der Student seinen Hauptwohnsitz noch bei seinen Eltern hat, wird er in vielen Familientarifen noch mitversichert. Zusätzlich muss das Alter des Studenten berücksichtigt werden. Die Versicherer sehen hier Altersgrenzen vor (z.B. 25. Lebensjahr). Achtung: Wenn es sich um ein Zweitstudium handelt, sehen viele Tarife vor, dass man als Student nicht mehr im Familientarif versichert ist. Es ist ratsam sich beim aktuellen Versicherer zu erkundigen, wie er den Fall in den Vertragsbedingungen regelt.
Nein, für Schäden die im Rahmen der Arbeit passieren muss die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers aufkommen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden in der Regel nicht.
Nein, die Beantragung und der Vertragsabschluss finden nicht auf unserer Internetseite statt. Die Beantragung wird direkt auf der jeweiligen Internetseite des Versicherers durchgeführt. Das hat den Vorteil, dass Sie ihre Angaben direkt beim Versicherer machen. Wir von Tarife-im-Test stellen lediglich die Verbindung über einen Link zum jeweiligen Anbieter zur Verfügung.

Anzeige: Der oben verlinkte Privathaftpflicht-Vergleichsrechner ist ein Werbeangebot unseres Kooperationspartners. Bei Vermittlung eines Vertragsabschlusses erhalten wir gegebenenfalls eine Provision. Dies hat keinen Einfluss auf die auf dieser Seite dargestellten Fakten.

Quellen (Auswahl, Abruf: 06.09.2026): Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV, „Insurance Flash 2026/01“), Stiftung Warentest (test.de, Vergleich Haftpflichtversicherung, Stand Mai 2026), Verbraucherzentrale („Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für alle!“), § 11 VVG und § 828 BGB (dejure.org) sowie Vergleichsportale (Finanzfluss, Sicherheitsanker, Handelsblatt-Ranking 2026).