Private Haftpflichtversicherung

Wer sich für den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung interessiert, ist gut beraten wenn er zuvor einen Vergleich durchführt. Denn die meisten Verbraucher bezahlen zu viel für ihre Haftpflichtversicherung. Günstige Tarife findet man vor allem mit Hilfe eines Vergleichsrechners. Über unseren Rechner können Sie Ihren Wunschtarif sogar direkt beim jeweiligen Haftpflichtversicherer beantragen. Das ist einfach und dauert nicht länger als 5 Minuten.

Privathaftpflichtversicherung: Sinnvoll oder eher nicht?

Viele Verbraucher stellen sich die Frage, ob der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung überhaupt sinnvoll ist? Immerhin verfügen laut aktuellen Untersuchungen gerade einmal 70 Prozent aller Haushalte über einen solchen Vertrag. Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine Verpflichtung eine Haftpflicht abzuschließen.

Private Haftpflichtversicherung Vergleich

Ein finanzieller Schaden durch ein Missgeschick kann jedem passieren!

Auch Alexander Koller (Alter 26 Jahre) hatte keine Haftpflichtversicherung, als er mit seinen Freunden letztes Jahr auf dem Balkon im 5. Stock grillte und ihm plötzlich sein Bierglas aus der Hand – direkt auf die Straße – fiel. In diesem Augenblick ahnte er noch nicht, was das für weitreichende Folgen für ihn haben wird.

Denn das Glas traf direkt einen Fußgänger, der danach schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden musste. Alexander Koller wurde anschließend auf Schmerzensgeld und Verdienstausfall verklagt. Denn der Geschädigte war rund 6 Monate krankgeschrieben und konnte nicht arbeiten. Zudem wurden Herrn Koller die Behandlungskosten in Rechnung gestellt.

Da er über keine private Haftpflichtversicherung verfügte, blieb ihm nichts anderes übrig als die Kosten, die sich auf mehrere 10.000 Euro beliefen, selbst zu übernehmen. Denn in Deutschland haftet jeder unbegrenzt für angerichtete Schäden. So steht es in unserem „Bürgerlichen Gesetzbuch“ im § 823. Im Extremfall kann dies bis zur Privatinsolvenz führen. Schon eine kleine Unachtsamkeit genügt und die Haftungsfalle schlägt zu. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Haftpflichtsicherung für jeden Verbraucher sinnvoll. Wenn Sie noch über keine Privathaftpflicht verfügen, sollten Sie schnell handeln.

Für welche Kosten eine Privathaftpflicht aufkommt!

Neben reinen Sachschäden deckt die Haftpflichtversicherung wie in unserem Beispiel auch Personen- und Vermögensschäden ab. Das heißt, wann immer man einem Dritten einen Schaden zufügt und dadurch Kosten entstehen, kommt diese Versicherung dafür auf. Doch was versteht man genau unter diesen drei Schadensarten?

    • Personenschäden: Wenn Sie eine Person aus Unachtsamkeit verletzen und daraus Kosten entstehen, springt die Haftpflichtversicherung ein und übernimmt den finanziellen Schaden. Dazu zählen Behandlungskosten genauso wie Schmerzensgeld oder Verdienstausfälle.

 

    • Sachschäden: Von einem Sachschaden wird ausgegangen, wenn man das Eigentum von jemand anderen beschädigt oder zerstört. Wichtig zu wissen ist, dass immer der Zeit- nicht der Neuwert des Gegenstands ersetzt wird.

 

  • Vermögensschäden: Es wird zwischen echten Vermögensschäden und sogenannten Vermögensfolgeschäden im Rahmen eines Personen- oder Sachschadens unterschieden. Reine Vermögensschäden kommen in der Praxis nicht so häufig vor. Wer beispielsweise jemanden einparkt und dieser seinen Flug verpasst, könnte einen echten Vermögensschaden verursachen.

Was viele nicht wissen, die Haftpflichtversicherung leistet im Vergleich zu anderen Versicherungssparten auch bei grob fahrlässigem Verhalten. Einzig Vorsatz ist nicht versichert.

Tipp: Die Leistungen der Versicherer wurden in den letzten Jahren immer weiter verbessert. Aus diesem Grund lohnt es sich auch eine bereits bestehende Privathaftpflicht mit Hilfe eines Haftpflichtvergleichs zu überprüfen.

Tipps zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung

    • Versicherungssumme

Es ist wichtig nicht an der Versicherungssumme zu sparen. Diese wurde gerade bei älteren Verträgen in vielen Fällen zu gering angesetzt. Eine Mindestversicherungssumme von 5 Mio. € sollte jede Privathaftpflicht im Vergleich aufweisen. Besser ist allerdings eine höhere Summe. In unserem Vergleichsrechner kann jeder Verbraucher sehr schnell feststellen, welche minimalen zusätzlichen Kosten bei einer höheren Versicherungssumme auf einen zukommen. Fest steht, dass die Prämie nicht direkt proportional mit der Versicherungssumme steigt.

  • Selbstbehalt

 

Viele Verbraucher scheuen sich davor mit ihrer Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt (kurz SB) zu vereinbaren. Ein SB bedeutet lediglich, dass in einem Schadenfall bis zu dieser Grenze die Kosten selbst vom Versicherten übernommen werden müssen. Über die Kosten hinaus springt der Versicherer wieder ein. Im Gegenzug erhält man von den Anbietern einen schönen Rabatt. Bedenkt man, wie oft man im Leben wirklich einen Haftpflichtschaden verursacht, ist die Angst vor einem Selbstbehalt in den meisten Fällen unbegründet. Die Ersparnis ist über das komplette Leben gerechnet wesentlich höher. Wer diesen Effekt prüfen möchte, kann dies ebenfalls über unseren Haftpflichtvergleichsrechner simulieren. Hier werden die Preise mit und ohne SB dargestellt. Tipp: Unabhängig vom Selbstbehalt sollten Verbraucher kleine Schäden nicht melden. Denn wer öfters bei den Haftpflichtversicherern mit kleinen Schäden aufschlägt – läuft Gefahr – auch einmal gekündigt zu werden. Und dann ist es sehr schwer einen neuen Tarif zu finden.

  • Vertragslaufzeit

 

Früher wurde den Verbrauchern immer gesagt, dass man bei einer längeren Vertragslaufzeit einen ordentlichen Rabatt erhält. Grundsätzlich gilt das immer noch. Doch wer einen Vergleich durchführt, wird feststellen, dass er für eine günstige Haftpflichtversicherung keinen Laufzeitrabatt benötigt. Da die Anbieter ihre Tarife laufend verbessern, ist es sinnvoller sich die Flexibilität zu wahren und einen Jahresvertrag abzuschließen. Dieser kann in der Regeln mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt werden. Wenn man nicht kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Es gibt also heutzutage kaum noch Gründe einen 3- oder 5-Jahresvertrag abzuschließen. Tipp: Wer einen Fünfjahresvertrag abgeschlossen hat, darf mit der vereinbarten Kündigungsfrist zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen. Denn per Gesetzt sind nur Verträge mit einer maximalen Laufzeit von 3 Jahren erlaubt.

  • Zahlungsweise

 

Es ist sehr sinnvoll die Beiträge für die Privathaftpflichtversicherung jährlich zu entrichten. Denn die Versicherer nehmen bei unterjähriger Zahlungsweise oftmals einen Ratenzuschlag. Und dieser kann durchaus zu wesentlich teureren Prämien von bis zu 5 Prozent führen.

Welche Zusatz-Leistungen im Haftpflichtvergleich wichtig sind?

    • Schlüssel

Es ist besonders ärgerlich wenn man seine Schlüssel verliert. Doch schlimm wird es erst, wenn unangenehme Zusatzkosten wie der Austausch einer zentralen Schließanlage in Folge des Schlüsselverlustes auf einen zukommen. Nicht selten wird man dabei als Mieter oder Angestellter einer Firma in Haftung genommen. Hierbei kann nur eine Schlüsselversicherung als Zusatzleistung zur Privathaftpflichtversicherung helfen. Diese übernimmt dann den Schaden. Doch Vorsicht: Die meisten Versicherer begrenzen diese Art von Leistung. Im Privathaftpflichtvergleich sollte man darauf achten, eine angemessene Absicherungshöhe zu bekommen. Für gewöhnlich werden hier Leistungsobergrenzen je nach Tarif von 10.000 € – 100.000 € angesetzt.

    • Ausfalldeckung

Da immer noch sehr viele Verbraucher über keine Haftpflichtvertrag verfügen, sollte man immer darauf achten, dass der Tarif eine sogenannte Ausfalldeckung vorsieht. Diese leistet immer dann, wenn man selbst Opfer eines Schadens wird und der Schadenverursacher keine Haftpflichtversicherung hat. Dass diese Deckung tatsächlich zum tragen kommt, ist darüber hinaus in den meisten Tarifen geregelt, dass der Verursacher den Schaden selbst aus eigener Kraft nicht begleichen kann. Zudem Unterschieden sich die Tarife bei der sogenannten Mindestschadenhöhe, die vorliegen muss, um einen Anspruch wirklich geltend machen zu können. Im Vergleich gibt es Anbieter die erst ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 € leisten. Viele Haftpflichttarife leisten im Vergleich bereits ab einem Schaden von 2.500 €.

    • Gefälligkeitsschäden

Wer jemandem im Rahmen einer Gefälligkeit einen Schaden zufügt, kann dafür von Gesetzeswegen nicht haftbar gemacht werden. Ein typisches Beispiel ist die Hilfe bei einem Umzug. Sollten die Umzugshelfer dabei Schäden am Eigentum verursachen, könnten Sie dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da es sich hier um einen sogenannten Gefälligkeitsschaden handelt. Da so eine Situation für den Schädiger oftmals sehr unangenehm ist, sehen vielen Haftpflichttarife vor, den Gefälligkeitsschaden zu begleichen. Allerdings nicht unbegrenzt. Im Test der Haftpflichtversicherung ist aufgefallen, dass fast alle Tarife Entschädigungsgrenzen vorsehen.

    • Geliehene und gemietete Sachen

Ähnlich wie bei den Gefälligkeitsschäden, sehen die Basistarife keine Leistungspflicht vor, wenn es sich um geliehene oder gemietete Sachen handelt. Für diejenigen die sich öfters einmal Dinge ausleihen, kann es sinnvoll sein, dass ihr Haftpflichttarif auch für eine Beschädigung im Rahmen einer Leihe aufkommt.

    • Ehrenamtliche Tätigkeit

Wer einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgeht und während der Ausübung jemandem einen Schaden zufügt, ist nicht automatisch über seine Haftpflichtversicherung abgesichert. Man muss in den Bedingungen genau nachsehen, ob solche Schäden auch abgedeckt werden.

Wer ist in der Privathaftpflicht versichert?

Grundsätzlich kann im Vertrag festgelegt werden, welcher Personenkreis mitversichert sein soll. Auch über unseren Haftpflichtvergleichsrechner haben Sie die Möglichkeit den versicherten Personenkreis festzulegen. Folgende Optionen sind bei den meisten Versicherern möglich:

  • Single ohne Kind
  • Single mit Kind
  • Ehepartner ohne Kind
  • Ehepartner mit Kind

Kinder in der Privathaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung für Kinder ist im Rahmen des Vertrags der Eltern möglich. Hier können die Kleinen mitversichert werden. Doch Vorsicht: Viele Haftpflichttarife leisten nicht umfänglich für Schäden von Kindern die unter 7 Jahre alt sind. Denn diese gelten vor dem Gesetz als deliktunfähig.

Haftpflicht Kinder

Ein Kind verursacht schnell einmal einen Schaden. Eine Privathaftpflicht kann auch Kinder schützen.

Im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar beim zehnten Lebensjahr. Das bedeutet, dass eine Haftung nur begründet werden kann, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht bei den Kleinen vernachlässigt haben.

Dann würde die Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Wenn das Kind aber vorschriftsmäßig beaufsichtigt wurde, gehen die Versicherten leer aus. Tipp: Viele Versicherer bieten mittlerweile Haftpflichttarife in welchen „deliktunfähige Kinder“ mitversichert werden können.

Wichtig zu wissen ist, dass die maximale Schadenhöhe in den Tarifen meistens auf 5.000 € oder 10.000 € begrenzt ist. Dennoch kann es sinnvoll sein diesen Baustein zu wählen. Denn gerade bei Verwanden und Bekannten kann die Begründung: „Mein Kind ist deliktunfähig, und deshalb leistet unsere Privathaftpflicht leider nicht“ unangenehm werden.

Lebens und Ehepartner mitversichern

Nicht nur Ehepaare, auch wer zusammen in einer Lebenspartnerschaft lebt, kann sich zusammen versichern und benötigt dafür nicht zwei Haftpflichtversicherungen. Einziger Haken bei einer gemeinsamen Privathaftpflicht: Schäden die sich die mitversicherten untereinander zufügen, sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

Dasselbe gilt auch für Ehepartner und die mitversicherten Kinder. Tipp: Bei Personenschäden kann dieser Leistungsausschluss unter Umständen sehr teuer werden. Aus diesem Grund sollten Verbraucher darauf achten, dass bei mitversicherten Familienangehörigen oder Lebenspartnern die sogenannten „Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern“ mitversichert sind.

Denn sonst kann es passieren, dass wenn Sie Ihren Ehepartner aufgrund einer Unachtsamkeit verletzten, Sie auf den Behandlungskosten sitzen bleiben. Denn die Krankenkasse hätte das Recht, vom Schädiger Schadensersatz einzufordern.

Nicht versicherte Schäden in der Haftpflichtversicherung

Beim Abschluss einer Privathaftpflicht geht man davon aus, dass sämtliche Schäden auch vom Versicherer übernommen werden. Doch es gibt Ausnahmen, in den die Versicherung die Leistung verweigern darf.

  • Absichtlich oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden an Personen die im Vertrag mitversichert sind (z.B. Ehepartner, Kinder)
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen (ist in machen Tarifen optional versicherbar)
  • Schäden die durch die Benutzung eins Kfz verursacht wurden
  • Schäden die am Eigentum selbst verursacht wurden
  • Schäden die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verursacht wurden
  • Schäden die durch eine Gefälligkeitshandlung entstanden sind (ist in manchen Tarifen optional versicherbar)
  • Jagd-, Renn- und Risikosportarten (z.B. Kampfsport) sind oft nicht mitversichert
  • Hunde und Pferde müssen über eine spezielle Tierhalterhaftpflicht versichert werden
  • Schäden die im Rahmen einer vermieteten Immobilie oder Grundstück verursacht wurden
  • Schäden die bei Bau- und Umbaumaßnahmen an Dritten verursacht werden
  • Glasschäden an der Mietwohnung (z.B. Fensterscheibe) sind ausgeschlossen

Privathaftpflichtversicherung – Test

Neben einem Tarifvergleich hilft auch ein Privathaftpflichtversicherungs-Test bei der Entscheidung für den richtigen Tarif. Einige unabhängige Institute wie beispielsweise die Stiftung Warentest beurteilen die Haftpflichttarife nach ihrer Leistungsstärke und veröffentlichen dann die Testergebnisse. Zuletzt wurden in der Ausgabe 12/2014 insgesamt 235 Tarife getestet. Dabei erhielt rund 80 Stück die Bestnote „sehr gut“.

Darunter waren folgende Privathaftpflicht-Tarife*:

  • Asstel (Komfort-Tarif)
  • Grundeigentümer (Direkt Plus)
  • Haftpflichtkasse Darmstadt (Komfort Plus)
  • Medien Versicherung (Komfort)
  • InterRisk (XL-Tarif)
  • Helvetia (Komfort Vital + Baustein Plus)

Am besten schnitt die ASSTEL mit dem Tarif Komfort (sehr gut 0,7) ab. Den kompletten Haftpflichtversicherung-Test können Verbraucher unter www.test.de abrufen. Neben der Stiftung Warentest gibt es noch einige andere unabhängige Ratinginstitute welche die Tarife unter die Lupe nehmen.

Testsieger wurde hier die Oberösterreichische Versicherung mit einer Punktzahl von 92,5 von insgesamt 100 Punkten. Bewertet haben die Experten zu jeweils der Hälfte die Kosten und Leistungen der Privathaftpflichttarife.

Testergebnisse helfen bei der ersten Orientierung auf jeden Fall weiter. Da es sich bei den Tests allerdings immer um einen Musterkunden handelt, können diese nicht zu 100 % auf jeden Verbraucher übertragen werden. Aus dem Grund empfiehlt es sich immer einen Vergleichsrechner für ein optimales Ergebnis zu benutzen.

Haftpflichtversicherung kündigen – So klappt der Wechsel

Wer bereits über einen bestehenden Vertrag verfügt, sollte diesen von Zeit zu Zeit überprüfen. Denn die Versicherungswirtschaft kommt immer wieder mit neuen Tarifen auf den Markt. Und meistens nicht zum Nachteil der Verbraucher. Man kann durch einen Tarifvergleich in vielen Fällen jede Menge Geld sparen.

Doch zunächst muss die bestehende Privathaftpflicht gekündigt werden. Doch wie genau funktioniert der Wechsel? Für gewöhnlich können Verbraucher mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf kündigen. Dabei müssen Verbraucher für den Abschluss des neuen Vertrags nicht warten, bis der Alte ausläuft.

Bei den meisten Versicherern können Sie bereits 1 Jahr im Voraus den neuen Tarif beantragen und dann ganz bequem den alten Vertrag kündigen. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Versicherungsschutz nahtlos übergeht.

Früher aus der Privathaftpflicht aussteigen

Früher aus dem Vertrag kommen Verbraucher nur über ein Sonderkündigungsrecht heraus. Das wird immer nach einem berechtigten Schadenfall oder einer Beitragserhöhung eingeräumt. In der Regel hat man dann 4 Wochen Zeit um aus der Haftpflichtversicherung auszusteigen. Über unseren Haftpflicht-Vergleich haben Sie die Möglichkeit einen neuen Tarif zu filtern und direkt beim Anbieter abzuschließen.

Beste Haftpflichtversicherung finden: Ein Vergleich hilft weiter!

Der Vergleichsrechner auf unserer Internetseite hilft Verbrauchern die beste Haftpflichtversicherung für sich zu finden. Aber Vorsicht: Nicht immer ist die günstige Privathaftpflicht auch die beste Wahl. Als Verbraucher sollte man auch auf die Leistungen des Vertrags achten. Denn schließlich sichert man ein großes Risiko ab. Unser Vergleich ist sehr einfach aufgebaut und kann von kostenlos genutzt werden. Folgendermaßen gehen Sie vor:

In 5 Minuten zur günstigen Privathaftpflichtversicherung: So geht´s!

1. Wählen Sie im Vergleichsrechner aus, wer versichert werden soll (z.B. Familie oder Single, mit oder ohne Kinder).
2. Geben Sie Ihr derzeitiges Alter an.
3. Legen Sie die gewünschte Selbstbeteiligung für den Schadenfall fest. Je höher die Selbstbeteiligung, desto geringer die Prämie.
4. Geben Sie die gewünschte Versicherungssumme vor.
5. Klicken Sie auf „Vergleich aktualisieren“ und Sie erhalten Ihr Ergebnis.

Der Vergleichsrechner kann vollkommen kostenlos genutzt werden. Für den Abschluss werden Sie auf die Internetseite des jeweiligen Anbieters weitergeleitet. Dort haben Sie die Möglichkeit den ausgewählten Tarif direkt online zu beantragen. Wer sich beraten lassen möchte, kann das direkt im Haftpflichtvergleich angeben. Sie erhalten dann einen Ansprechpartner vor Ort, der Ihnen alle Fragen zur Haftpflichtversicherung beantwortet. Wir von Tarife-im-Test bieten selbst keine Beratung an.

Jetzt Privathaftpflicht vergleichen »

Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Wenn Sie einem Dritten fahrlässig oder grob fahrlässig einen Schaden zufügen, wird die Privathaftpflicht im berechtigten Fall dafür aufkommen. Schäden werden für die Bereiche Personen-, Sach- und Vermögensschäden übernommen. Unberechtigte Schadenersatzforderungen wird die Privathaftpflichtversicherung abweisen. Und für den Fall, dass der Anspruchsteller vor Gericht geht, werden die Kosten für das Verfahren übernommen (sogenannter passiver Rechtsschutz).
Nein, die Privathaftpflicht ersetzt immer den Zeitwert der beschädigten Sache. Eine Neuwertentschädigung gibt es in den Bereichen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Diese beiden Versicherungen leisten immer zum Neuwert.
Da das Risiko jemandem einen Schaden zuzufügen unkalkulierbar ist und jeden treffen kann, braucht jeder eine Haftpflichtversicherung der hierzulande deliktfähig ist. Das ist ab dem 7. Lebensjahr. Denn ansonsten haftet man unbegrenzt für alle Schäden die man jemandem zufügt. Auch über das eigene Privatvermögen hinaus.
In der Regel sind heutzutage Schäden die ein Mieter an seiner Mietwohnung verursacht über seine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Die Versicherungssumme ist bei vielen Verträgen für diese Schäden begrenzt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll einen besseren Tarif abzuschließen, um eine ausreichende Versicherungssumme für Mietsachschäden zu haben.
Experten raten eine Deckungssumme (Versicherungssumme) von mindestens 5 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden zu wählen. Besser ist eine höhere Absicherung, denn alle Schäden die darüber hinaus entstehen, müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.
Nein, in der Privathaftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel ab dem Zeitpunkt der im Versicherungsschein steht. Wichtig ist, dass auch der Erstbeitrag für die Versicherung bezahlt wurde. Ansonsten kann der Versicherer den Schutz verweigern.
Für das eigene Ceranfeld benötigen Sie eine eigene Glasversicherung. Denn die Privathaftpflicht übernimmt keine Eigenschäden. Wer allerdings das Ceranfeld eines Dritten beschädigt kann dafür seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich werden verursachte Glasschäden von der Privathaftpflicht übernommen. Einzige Ausnahme sind Glasschäden, gegen die Sie sich selbst absichern hätten können. Das sind beispielsweise Fensterscheiben der Mietwohnung. Dafür kann man eine eigene Glasversicherung abschließen. Und in diesen Fällen leistet der Haftpflichtversicherer nicht. Auch bei Schäden am Eigentum wird die Privathaftpflicht nicht leisten.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für einen Vertrag. Ehepartner oder Lebensgefährten genau wie Kinder können über einen Familientarif mitversichert werden, solange diese denselben Hauptwohnsitz haben. Dazu muss der Mitversicherte meistens bei der Beantragung mit Namen und Geburtsdatum angegeben werden.
Im Falle einer Trennung sollten Sie mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen. Meistens wird einer von beiden den Haftpflichtvertrag weiterführen und der Andere schließt einen neuen Vertrag ab. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es allerdings aufgrund einer Trennung meistens nicht. Der Vertrag kann normal zum Vertragsende gekündigt werden.
Ja, die Beiträge für die Privathaftpflicht können steuerlich geltend gemacht werden. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.
Das kommt auf die Vertragsbedingungen des alten Versicherers an. Wenn der Student seinen Hauptwohnsitz noch bei seinen Eltern hat, wird er in vielen Familientarifen noch mitversichert. Zusätzlich muss das Alter des Studenten berücksichtigt werden. Die Versicherer sehen hier Altersgrenzen vor (z.B. 25. Lebensjahr). Achtung: Wenn es sich um ein Zweitstudium handelt, sehen viele Tarife vor, dass man als Student nicht mehr im Familientarif versichert ist. Es ist ratsam sich beim aktuellen Versicherer zu erkundigen, wie er den Fall in den Vertragsbedingungen regelt.
Nein, für Schäden die im Rahmen der Arbeit passieren muss die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers aufkommen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Schäden in der Regel nicht.
Nein, die Beantragung und der Vertragsabschluss finden nicht auf unserer Internetseite statt. Die Beantragung wird direkt auf der jeweiligen Internetseite des Versicherers durchgeführt. Das hat den Vorteil, dass Sie ihre Angaben direkt beim Versicherer machen. Wir von Tarife-im-Test stellen lediglich die Verbindung über einen Link zum jeweiligen Anbieter zur Verfügung.