Kredit aufnehmen

Zuletzt aktualisiert am 06.09.2026 von Redaktion tarife-im-test.de

Wer heute einen Ratenkredit aufnimmt, trifft auf einen Markt, der sich in den letzten Jahren spürbar verändert hat. Ein aktuelles Beispiel: Seit dem 1. Januar 2025 gilt mit § 7a Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eine neue gesetzliche Wartefrist für Restschuldversicherungen — die Versicherungserklärung darf frühestens eine Woche nach Abschluss des Kreditvertrags abgegeben werden. Ein gekoppelter Sofortabschluss beider Verträge am selben Termin ist damit nicht mehr zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat Verfassungsbeschwerden mehrerer Versicherungsunternehmen gegen diese Regelung Ende 2024 als unzulässig zurückgewiesen — sie bleibt damit unangetastet in Kraft.

Dieser Ratgeber erklärt, worauf es 2026 beim Kreditaufnahme-Prozess ankommt — von der Kreditart über den Vergleich bis zu Schufa, Identifizierung und Kosten.

Was ist ein Ratenkredit? Grundlagen kompakt

Ein Ratenkredit (auch Verbraucherkredit oder Konsumentenkredit genannt) ist ein Darlehen, das eine Bank oder ein Kreditinstitut einer Privatperson zur freien oder zweckgebundenen Verwendung zur Verfügung stellt. Der Kreditnehmer erhält die Darlehenssumme in der Regel als Einmalbetrag ausgezahlt und zahlt sie über eine vereinbarte Laufzeit in gleichbleibenden monatlichen Raten zurück, die sich aus Tilgungsanteil und Zinsanteil zusammensetzen. Grundlage ist ein Kreditvertrag, der Kreditsumme, Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten festlegt.

Kreditarten im Überblick

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Krediten. Beim zweckgebundenen Kredit ist die Verwendung der Darlehenssumme vertraglich festgelegt — etwa für den Autokauf oder eine Renovierung. Der nicht zweckgebundene Kredit (oft als „Freiverfügbarer Kredit“ bezeichnet) kann dagegen für beliebige Zwecke genutzt werden, etwa für eine größere Anschaffung, eine Reise oder auch einen Hochzeitskredit — also einen Kredit speziell zur Finanzierung der Hochzeitsfeier. Auch für kurzfristige, kleinere Finanzierungsbedarfe gibt es entsprechende Kreditformen am Markt, die sich vor allem in Laufzeit und Kreditsumme von klassischen Ratenkrediten unterscheiden.

Neben dem klassischen Ratenkredit gibt es weitere Formen der Kreditaufnahme: den Dispositionskredit (Überziehung des Girokontos im vereinbarten Verfügungsrahmen), die Bürgschaft (eine dritte Person haftet für die Rückzahlung) sowie private Kreditgeber, etwa im Familien- oder Bekanntenkreis, bei denen es empfehlenswert ist, auch informelle Absprachen schriftlich festzuhalten.

Worauf beim Kreditvergleich zu achten ist

Beim Vergleich verschiedener Kreditangebote ist der effektive Jahreszins die zentrale Kennzahl, da er neben dem Sollzins auch weitere Kosten des Kredits einschließt und damit Angebote vergleichbar macht. Weitere wichtige Kriterien sind die Laufzeit (kürzere Laufzeiten bedeuten höhere Raten, aber weniger Zinskosten insgesamt), die Möglichkeit kostenloser Sondertilgungen sowie die Flexibilität bei vorzeitiger Rückzahlung.

Vergleichsportale gehen dabei unterschiedlich vor: Manche Anbieter wie CHECK24 zeigen direkt auf der Vergleichsseite eine Tabelle mit Bankennamen und Konditionsspannen an. Andere Portale wie Smava ermitteln konkrete, individuelle Konditionen erst nach einer schufa-neutralen Anfrage bei einer größeren Zahl von Partnerbanken — der Vorteil hier ist, dass diese Anfrage die eigene Bonitätsbewertung nicht negativ beeinflusst. Welches Vorgehen passender ist, hängt vom eigenen Bedarf ab: ein schneller Überblick oder ein auf die persönliche Situation zugeschnittenes Angebot.

Schufa und Bonität

Vor der Kreditvergabe prüfen Banken die Kreditwürdigkeit (Bonität) des Antragstellers, unter anderem anhand der bei der Schufa gespeicherten Daten. Verbraucher haben nach Art. 15 DSGVO jederzeit — nicht nur einmal jährlich — Anspruch auf eine kostenlose Auskunft über ihre bei der Schufa gespeicherten Daten. Automatisierte Kreditentscheidungen unterliegen zudem besonderen rechtlichen Vorgaben nach Art. 22 DSGVO und § 31 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die den Verbraucherschutz bei rein maschinell getroffenen Entscheidungen stärken sollen.

Für Verbraucher mit eingeschränkter oder negativer Schufa-Auskunft gibt es am Markt spezialisierte Kreditvermittler — etwa Maxda —, die sich auf Finanzierungen ohne klassische Schufa-Prüfung fokussieren. Verbraucherzentralen warnen unabhängig davon generell vor dem Marktsegment „Kredit ohne Schufa“: Typische Warnsignale sind Forderungen nach Vorkosten vor Kreditauszahlung, Werbeversprechen wie „garantiert“, „ohne Schufa“ oder „sofort“ sowie im Ausland ansässige Vermittler. Ein sorgfältiger Blick auf Vertragsbedingungen und Anbieterseriosität ist in diesem Marktsegment besonders wichtig.

Identifizierung beim Kreditabschluss

Bevor ein Kreditvertrag rechtswirksam wird, muss sich der Antragsteller identifizieren. Bei geprüften Anbietern wie Santander oder Consors Finanz stehen dafür heute mehrere, gleichrangig angebotene Verfahren parallel zur Verfügung: das klassische PostIdent-Verfahren in der Postfiliale, das Video-Ident-Verfahren per Videochat sowie das Konto-Ident-Verfahren über eine Überweisung vom eigenen Girokonto. Welches Verfahren am schnellsten geht, hängt vom jeweiligen Anbieter ab — PostIdent bleibt bei den meisten Anbietern weiterhin verfügbar für alle, die das persönliche Verfahren in der Postfiliale bevorzugen.

Kosten und Gebühren

Der effektive Jahreszins ist heute die zentrale Preiskomponente eines Ratenkredits. Das war nicht immer so: Früher wurden von manchen Banken teils zusätzliche, gesonderte Bearbeitungsgebühren erhoben. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte solche gesonderten Kreditbearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehensverträgen mit zwei Urteilen vom 13. Mai 2014 (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) für unwirksam — nach § 307 BGB benachteiligen sie den Kunden unangemessen, da der Zins bereits der alleinige Preis für die Überlassung des Kapitals ist. In einer weiteren Entscheidung vom 28. Oktober 2014 (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) stellte der BGH klar, wann die Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche aus zuvor gezahlten Bearbeitungsgebühren zu laufen begann.

Diese Rechtsprechung ist heute (2026) ein abgeschlossenes Kapitel: Unter Berücksichtigung der regulären Verjährungsfristen und der absoluten Höchstfrist von zehn Jahren nach § 199 Abs. 4 BGB sind sämtliche Rückforderungsansprüche aus dieser Rechtsprechung inzwischen vollständig verjährt. Für heutige Kreditverträge bedeutet das vor allem: Eine gesonderte Bearbeitungsgebühr darf ein Kreditvertrag nicht mehr enthalten — sie wäre unwirksam.

Bei vielen Krediten wird zusätzlich eine Restschuldversicherung (RSV) angeboten, die im Fall von Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit oder Tod die Ratenzahlung übernimmt. Sie ist grundsätzlich freiwillig. Seit dem 1. Januar 2025 gilt für ihren Abschluss die bereits erwähnte gesetzliche Wartefrist von einer Woche nach Abschluss des Kreditvertrags (§ 7a Abs. 5 VVG) — Verbraucher haben dadurch bewusst Zeit, den Versicherungsabschluss unabhängig vom Kreditvertrag zu prüfen, statt ihn im selben Termin „mitzuunterschreiben“.

Häufige Fragen zum Ratenkredit

Nein. Auch wenn der BGH solche Gebühren 2014 für unwirksam erklärt hat, sind sämtliche daraus resultierenden Rückforderungsansprüche heute (2026) unter Berücksichtigung der regulären Verjährungsfristen und der absoluten Zehn-Jahres-Höchstfrist vollständig verjährt. Für neu abgeschlossene Kreditverträge gilt ohnehin, dass gesonderte Bearbeitungsgebühren gar nicht mehr wirksam vereinbart werden dürfen.
Der effektive Jahreszins bildet neben dem reinen Sollzins auch weitere Kostenbestandteile des Kredits ab und ist damit die maßgebliche Kennzahl, um Kreditangebote verschiedener Anbieter miteinander zu vergleichen.
Nein, eine Restschuldversicherung ist freiwillig. Seit 1.1.2025 gilt zudem eine gesetzliche Wartefrist von einer Woche zwischen Abschluss des Kreditvertrags und Abschluss der Restschuldversicherung — ein gekoppelter Sofortabschluss ist damit ausgeschlossen.
Nach Art. 15 DSGVO haben Sie jederzeit Anspruch auf eine kostenlose Auskunft über Ihre bei der Schufa gespeicherten Daten — nicht nur einmal im Jahr.
Bei geprüften Anbietern stehen PostIdent, Video-Ident und Konto-Ident heute gleichberechtigt zur Verfügung. Welches Verfahren am schnellsten geht, hängt vom jeweiligen Anbieter ab; das klassische PostIdent-Verfahren in der Postfiliale bleibt vielerorts weiter nutzbar.
Spezialisierte Vermittler für Finanzierungen ohne klassische Schufa-Prüfung sind seit Langem am Markt aktiv. Verbraucherzentralen raten dennoch zu Vorsicht in diesem Marktsegment: Forderungen nach Vorkosten, Werbeversprechen wie „garantiert“ oder „sofort“ sowie im Ausland ansässige Vermittler sind typische Warnsignale, auf die genau geachtet werden sollte.
Ja, eine vorzeitige Rückzahlung ist bei Ratenkrediten grundsätzlich möglich. Ob und in welcher Höhe dabei Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen können, regelt der jeweilige Kreditvertrag — ein Blick in die Vertragsbedingungen vor Abschluss lohnt sich.
Manche Portale zeigen Konditionsspannen verschiedener Banken direkt auf der Seite an, andere ermitteln individuelle Konditionen erst über eine schufa-neutrale Anfrage bei mehreren Partnerbanken. Letzteres liefert meist ein passgenaueres Angebot, dauert aber etwas länger.

Quellen (Auszug): BGH, Urteile vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 405/12, XI ZR 170/13) und Beschluss vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13, XI ZR 17/14); § 199 Abs. 4 BGB; § 7a Abs. 5 VVG i.V.m. Zukunftsfinanzierungsgesetz; BVerfG, Beschluss vom 20.12.2024 (Az. 1 BvR 1779/24); Art. 15/22 DSGVO, § 31 BDSG. Vollständige Quellenliste inkl. Hersteller-/Sekundärquellen-Kennzeichnung: siehe internes Recherche-Dokument WP-35-RECHERCHE.