Kreditrechner

Kreditrechner: Ratenkredit-Angebote vergleichen

Anzeige · Zuletzt aktualisiert am 08.09.2026 von Redaktion tarife-im-test.de

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Einleitung

Mit dem Kreditrechner auf dieser Seite ermitteln Sie in wenigen Schritten, welche Ratenkredit-Angebote für einen gewünschten Nettodarlehensbetrag, eine gewünschte Laufzeit und einen bestimmten Verwendungszweck grundsätzlich infrage kommen. Sie geben die Kreditsumme, die Laufzeit in Monaten und optional den Verwendungszweck ein und erhalten eine nach Start-Effektivzins sortierte Liste tagesaktueller Angebote verschiedener Anbieter – jeweils inklusive der Monatsrate im Bestzins-Szenario. Wichtig zu wissen: Der ausgewiesene „Ab“-Zins ist ein Bestzins für Kundinnen und Kunden mit sehr guter Bonität und gilt nicht automatisch für jede Anfrage. Auf dieser Seite erklären wir, wie der Rechner technisch funktioniert, was die gesetzliche Zwei-Drittel-Regel für die angezeigten Zinssätze bedeutet und worauf Sie das Ergebnis nicht ungeprüft stützen sollten. Grundlegende Informationen zu Kreditarten, Schufa und Vertragsabschluss finden Sie gesammelt auf unserer Übersichtsseite Ratenkredit aufnehmen.

Wie funktioniert der Kreditrechner?

Der Rechner arbeitet mit drei Eingaben:

  • Nettodarlehensbetrag: die gewünschte Kreditsumme als Zahlenfeld.
  • Kreditlaufzeit: ein Dropdown-Menü mit Laufzeiten von 1 bis 120 Monaten.
  • Verwendungszweck: zur Auswahl stehen „Freier Verwendungszweck“, „Auto“ und „Modernisierung“.

Nach der Eingabe zeigt das Tool eine Ergebnisliste, aufsteigend sortiert nach dem jeweiligen Start-Effektivzins des Angebots. Zu jedem Angebot werden der Anbietername, die Monatsrate im Bestzins-Szenario sowie eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangabe (das sogenannte Repräsentativbeispiel nach § 6a der Preisangabenverordnung, PAngV) angezeigt. Auf der Live-Seite erscheint der Rechner technisch bedingt erst, nachdem Sie dem Cookie-Banner zugestimmt haben, da das eingebundene Vergleichstool (Anbieter: financeAds) Cookies setzt.

Was zeigt Ihnen das Ergebnis – und was nicht?

Die Ergebnisliste liefert je Angebot:

  • Anbieter- beziehungsweise Produktname,
  • den Start-Effektivzins (Bestzins),
  • die Monatsrate im Bestzins-Szenario,
  • das gesetzlich vorgeschriebene Repräsentativbeispiel nach § 6a PAngV,

Zusätzlich weist die Ergebnisseite insgesamt darauf hin, dass der Vergleich keinen vollständigen Marktüberblick bietet und sich über Provisionen finanziert, die tarife-im-test.de bei Vertragsabschluss erhalten kann.

Nicht angezeigt werden dagegen: ob eine Anfrage bei einem bestimmten Anbieter schufa-neutral verarbeitet wird, ob und zu welchen Konditionen Sondertilgungen möglich sind, der tatsächliche individuelle Zinssatz vor Durchführung einer Bonitätsprüfung sowie eine Erklärung der Begriffe Soll- und Effektivzins. Eine ausführliche Definition des effektiven Jahreszinses und weiterer Grundbegriffe finden Sie in der entsprechenden FAQ auf /kredit-aufnehmen/.

Der „Ab“-Zins und der Zwei-Drittel-Zins: Warum das Kleingedruckte zählt (§ 6a PAngV)

Der im Rechner groß dargestellte „Ab“-Zins ist keine Zusage für jeden Nutzer, sondern ein gesetzlich definierter Referenzwert. Wirbt ein Kreditgeber mit einem bestimmten Zinssatz, muss er nach § 6a Absatz 4 PAngV einen Satz angeben, von dem er erwarten darf, dass „mindestens zwei Drittel der auf Grund der Werbung zustande kommenden Verträge zu dem angegebenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins“ abgeschlossen werden.

Praktisch bedeutet das: Höchstens zwei von drei tatsächlich abgeschlossenen Verträgen erhalten den angezeigten Zins oder einen besseren – ein Drittel der Kundinnen und Kunden kann nach der individuellen Bonitätsprüfung einen schlechteren Zinssatz erhalten. Diese Zwei-Drittel-Regel steht im Kleingedruckten jedes einzelnen Angebots im Rechner und ist der Grund, warum der „Ab“-Zins nur eine Orientierung, aber keine verbindliche Konditionszusage ist.

Effektiver Jahreszins im Rechner richtig einordnen

Der im Rechner ausgewiesene Effektivzins bezieht sich stets auf das jeweilige Bestzins-Szenario und die von Ihnen eingegebenen Parameter (Summe, Laufzeit, Verwendungszweck) – nicht auf Ihre persönliche Bonität. Was der effektive Jahreszins genau umfasst und wie er sich vom Sollzins unterscheidet, erklären wir ausführlich in der FAQ „Was ist der effektive Jahreszins?“ auf /kredit-aufnehmen/.

Wie Verwendungszweck, Kreditsumme und Laufzeit die Angebotsliste verändern

Die Ergebnisliste ist nicht statisch, sondern reagiert auf jede der drei Eingaben:

  • Verwendungszweck: Wählen Sie beispielsweise „Auto“ statt „Freier Verwendungszweck“, können zusätzliche, zweckgebundene Kreditprodukte in der Liste erscheinen, die bei freier Verwendung nicht auftauchen.
  • Kreditsumme: Höhere oder niedrigere Nettodarlehensbeträge können die Rangfolge der Anbieter und den jeweils gültigen Start-Effektivzins verändern, da einzelne Anbieter ihre besten Konditionen an bestimmte Summenbereiche knüpfen.
  • Laufzeit: Auch eine andere Laufzeit wirkt sich auf Ab-Zins und Monatsrate der angezeigten Angebote aus.

Es lohnt sich daher, den Rechner mit realistischen, aber auch mit leicht abweichenden Werten mehrfach durchzuspielen, bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden.

Wie geht es nach dem Rechner weiter?

Anders als Portale, die zunächst eine schufa-neutrale Anfrage bei mehreren Banken auslösen und Ihnen erst danach individuelle Konditionen zeigen, zeigt Ihnen unser Rechner direkt eine Konditionsliste der teilnehmenden Anbieter. Entscheiden Sie sich für ein Angebot, werden Sie zur Antragsstrecke des jeweiligen Anbieters weitergeleitet; dort folgen in der Regel Bonitätsprüfung, Identifizierung und Vertragsabschluss. Welche Identifizierungsverfahren dabei üblich sind und was bei der Schufa-Bonitätsprüfung zu beachten ist, erklären wir auf /kredit-aufnehmen/.

Aktuelles Zinsumfeld für Ratenkredite (Bundesbank)

Zur Einordnung: Laut MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank lag der Gesamteffektivzinssatz für neu vergebene Konsumentenkredite an private Haushalte in Deutschland im Juli 2026 bei 8,23 % effektiv (unter Einbeziehung weiterer Kosten 8,58 %). Aufgeschlüsselt nach Zinsbindungsfrist:

  • Variabel verzinslich oder mit anfänglicher Zinsbindung bis 1 Jahr: 6,35 %
  • Anfängliche Zinsbindung über 1 bis 5 Jahre: 7,05 %
  • Anfängliche Zinsbindung über 5 Jahre: 9,00 %

Diese Werte sind ein Marktdurchschnitt (Stand: Juli 2026), keine Prognose und kein individuelles Angebot für Sie persönlich. Ihr tatsächlicher Zinssatz hängt von Bonität, Anbieter, Kreditsumme und Laufzeit ab und kann sowohl darunter als auch darüber liegen – nutzen Sie die Zahlen als Orientierung, nicht als Zusage.

Weiterführende Themen zum Ratenkredit

Diese Rechner-Seite konzentriert sich bewusst auf die Mechanik des Tools. Ausführliche Informationen zu den folgenden Themen finden Sie gesammelt auf unserer Hauptseite:

  • Ratenkredit-Grundlagen und Kreditarten (zweckgebunden, frei, Dispositionskredit, Bürgschaft)
  • Schufa und Bonitätsprüfung, Auskunftsrechte nach Art. 15/22 DSGVO und § 31 BDSG
  • Identifizierungsverfahren beim Online-Kreditabschluss (PostIdent, Video-Ident, Konto-Ident)
  • BGH-Rechtsprechung zu Bearbeitungsgebühren und deren Rückforderung
  • Restschuldversicherung und Wartefrist nach § 7a Absatz 5 VVG
Zur Übersichtsseite: Ratenkredit aufnehmen »

Häufige Fragen zum Kreditrechner

Der „Ab“-Zins im Rechner ist ein Bestzins, der nur Kundinnen und Kunden mit sehr guter Bonität nach individueller Prüfung gewährt wird. Ihr persönlicher Zinssatz wird erst nach Bonitätsprüfung durch den Anbieter festgelegt und kann höher ausfallen als der angezeigte Ab-Zins. Grundlage dafür ist die gesetzliche Zwei-Drittel-Regel nach § 6a Absatz 4 PAngV, wonach der beworbene Zins nur für mindestens zwei Drittel der tatsächlich abgeschlossenen Verträge gelten muss.

Diese Aussage ist die praktische Übersetzung von § 6a Absatz 4 PAngV: Ein Kreditgeber darf mit einem Zinssatz nur werben, wenn mindestens zwei Drittel der aufgrund der Werbung tatsächlich zustande kommenden Verträge zu diesem oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abgeschlossen werden. Umgekehrt bedeutet das: Bis zu einem Drittel der Vertragsabschlüsse kann zu einem höheren Zinssatz erfolgen.

Ja. Die reine Nutzung des Rechners – also das Eingeben von Kreditsumme, Laufzeit und Verwendungszweck zum Anzeigen der Ergebnisliste – ist unverbindlich und löst keine Datenübermittlung an eine Bank oder an die Schufa aus. Eine Bonitätsprüfung oder Anfrage bei einem Kreditgeber erfolgt erst, wenn Sie ein konkretes Angebot auswählen und in dessen Antragsstrecke persönliche Daten eingeben.

Einige Kreditprodukte sind an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden, etwa an die Finanzierung eines Fahrzeugs oder einer energetischen Modernisierung. Wählen Sie im Rechner „Auto“ oder „Modernisierung“ statt „Freier Verwendungszweck“, können deshalb zusätzliche, zweckspezifische Angebote in der Ergebnisliste erscheinen, die bei freier Verwendung nicht angezeigt werden.

Nein. Die angezeigte Monatsrate bezieht sich auf das Bestzins-Szenario des jeweiligen Angebots und ist nicht verbindlich. Ihre tatsächliche Rate ergibt sich erst nach der individuellen Bonitätsprüfung durch den ausgewählten Anbieter und kann von der im Rechner dargestellten Rate abweichen.

Eine längere Laufzeit senkt in der Regel die monatliche Rate, da sich der Kreditbetrag über mehr Monatsraten verteilt. Gleichzeitig zahlen Sie über die Gesamtlaufzeit meist mehr Zinsen, und längerfristige Zinsbindungen liegen laut Bundesbank-Statistik im Marktdurchschnitt aktuell auch über kurzfristigen Zinsbindungen. Die Wahl der Laufzeit ist deshalb immer eine Abwägung zwischen niedrigerer Monatsrate und Gesamtkosten des Kredits.

Der Kreditrechner auf dieser Seite wird technisch über unseren Vergleichspartner financeAds eingebunden und zeigt Angebote teilnehmender Kreditgeber und Kreditvermittler. Kommt über den Rechner ein Vertrag zustande, kann tarife-im-test.de dafür eine Vergütung erhalten – deshalb ist die Seite als „Anzeige“ gekennzeichnet. Die Auswahl und Reihenfolge der Angebote erfolgt automatisiert nach dem jeweils angegebenen Start-Effektivzins.


Quellen: Deutsche Bundesbank, MFI-Zinsstatistik (Neugeschäft, Konsumentenkredite an private Haushalte), Stand: Juli 2026. § 6a Preisangabenverordnung (PAngV), Absatz 4.